Der Ton a gesungen Der Ton a mit Horn gespielt Der Ton a mit Klarinette gespielt
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So hat der erste Partialton (Grundton) eine bestimmte Frequenz (z. B. 220 Hz). Der zweite Partialton hat immer das Frequenzverhältnis 1:2 (im Beispiel 440 Hz), der dritte 1:3 (660 Hz), der vierte 1:4 (880 Hz), usw.
Durch die Beschaffenheit eines Instruments/einer Stimme treten einige Obertöne stärker hervor als andere. Manche Töne der Obertonreihe sind fast nicht enthalten. Daduch ergeben sich unterschiedliche Klangspektren (Bsp.: Stimmenklang ↔ Horntonklang ↔ Klarinettenklang). Auffällig sind beispielsweise die fehlenden Obertöne bei 440 Hz und 880Hz beim Klarinettenklang.
Instrumente mit Geräuschanteilen (z. B. Becken) haben ebenfalls Obertöne in ihrem Klang. Hier sind aber auch "unharmonische" Frequenzen vorhanden.
Die Frequenzen der Obertöne multiplizieren sich zu einem Grundton.
Die Frequenzen der Obertöne sind die Vielfachen der Grundfrequenz.
Geräusche haben keine Obertöne.
Alle Obertöne sind gleich laut.